Das Bundeskabinett hat die umstrittene Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. IP-Adressen und Verbindungsdaten sollen künftig zweieinhalb Monate aufbewahrt werden.

Trotz Kritik aus dem Datenschutz -Lager und sogar einem EuGH-Urteil : Das Bundeskabinett hat einen Regierungsentwurf für ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Die Neuregelung soll noch vor der Sommerpause in Kraft treten.

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Telekommunikationsanbieter sollen demnach IP-Adressen von PCs und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen maximal zehn Wochen aufbewahren. Standortdaten bei Handy-Telefonaten sollen höchstens vier Wochen gespeichert werden, Daten zum E-Mail-Verkehr allerdings nicht - Inhalte der Kommunikation sind nicht zur Speicherung vorgesehen.

Als Grund dafür wird die Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen genannt, darunter fallen etwa terroristische Vereinigungen, Mord, Totschlag oder sexueller Missbrauch. Ein Richter muss dem Abruf der Informationen allerdings vorher zustimmen. Die Daten von "Berufsgeheimnisträgern", also Rechtsanwälten, Ärzten, Abgeordneten oder Journalisten, dürfen nicht verwertet werden.

Die Umsetzung in der Praxis dürfte sich allerdings schwierig gestalten, hinzu kommt, dass Telekommunikationsfirmen verpflichtet werden sollen, strenge Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten: Sie müssen beispielsweise einen Server im Inland benutzen und die Daten nach Ablauf der erlaubten Speicherzeit löschen - andernfalls droht ein Bußgeld, berichtet Spiegel Online .

 

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